Produzierendes Gewerbe · Kreis Borken

    KI und Digitalisierung für das produzierende Gewerbe im Kreis Borken

    Im Kreis Borken arbeiten 38,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im produzierenden Gewerbe, in NRW sind es 24,7 Prozent. Wir sehen uns an, wie Anfrage, Fertigung, Qualitätsnachweis und Rechnung bei Ihnen laufen, und sagen Ihnen, wo sich Digitalisierung und KI lohnen. Und wo nicht.

    Produzierendes Gewerbe in Zahlen

    Die Branche auf einen Blick

    • 400Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe ab 20 Beschäftigten im Kreis Borken (31.12.2024)
    • 41.075Beschäftigte in diesen Betrieben (30.09.2024), im Schnitt rund 103 je Betrieb (eigene Rechnung)
    • rund 9,6 Mrd. EuroUmsatz dieser Betriebe 2024
    • 38,5 %Anteil des produzierenden Gewerbes an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, NRW 24,7 % (31.12.2024)
    • 37,7 %Exportquote der Industriebetriebe ab 50 Beschäftigten 2025, NRW 47,2 % (eigene Rechnung)
    • 4,2 %Investitionen des Verarbeitenden Gewerbes 2024 in Prozent des Umsatzes, NRW 3,3 %

    Quelle: IT.NRW, Kommunalprofil Kreis Borken (Stand Landesdatenbank 15.01.2026, Daten 2024; Beschäftigtendaten Bundesagentur für Arbeit); IHK Nord Westfalen, Tabelle Industrieumsätze 2025/2024 (Betriebe ab 50 Beschäftigten, Daten IT.NRW). Die beiden Zahlenreihen haben unterschiedliche Abgrenzungen und lassen sich nicht miteinander verrechnen.

    Struktur

    Maschinenbau, Metall, Kunststoff und Möbel

    Das Kommunalprofil nennt für den Kreis Borken 2024 im Maschinenbau 62 Betriebe mit 9.436 Beschäftigten (22,8 Prozent der Beschäftigten des Verarbeitenden Gewerbes, NRW 16,6 Prozent), in der Herstellung von Metallerzeugnissen 72 Betriebe mit 5.430 Beschäftigten, bei Gummi- und Kunststoffwaren 42 Betriebe mit 3.504 Beschäftigten, bei elektrischen Ausrüstungen 15 Betriebe mit 2.364 Beschäftigten und bei Möbeln 22 Betriebe mit 1.995 Beschäftigten. Zusammen machen diese fünf Zweige rund 55 Prozent der Beschäftigten aus (eigene Rechnung). Dazu kommt die Nahrungsmittelindustrie mit 64 Betrieben und 4.944 Beschäftigten.

    Im Vergleich zu NRW sind Maschinenbau, Kunststoffverarbeitung und Möbelfertigung im Kreis überdurchschnittlich vertreten, Metallerzeugung und Elektronik unterdurchschnittlich. Wie viele Betriebe Zulieferer sind, ist nicht belegt. Betriebsgrößenklassen und der Anteil kleiner Betriebe weist die Statistik für den Kreis nicht aus.

    Konjunktur

    Nach dem Rückgang 2024 wieder im Plus

    Der Umsatz der Industriebetriebe ab 50 Beschäftigten sank im Kreis Borken 2024 gegenüber dem Vorjahr um 7,2 Prozent, den stärksten Rückgang im Bezirk der IHK Nord Westfalen. Die IHK sprach von einem besonders betroffenen industriellen Mittelstand. 2025 stieg der Umsatz um 3,0 Prozent auf 8,87 Mrd. Euro, der Auslandsumsatz um 2,4 Prozent auf 3,34 Mrd. Euro.

    Die Investitionsquote liegt mit 4,2 Prozent des Umsatzes (407,2 Mio. Euro) über dem NRW-Wert von 3,3 Prozent. Wie viel davon in Software und Digitalisierung geht, weist die Statistik nicht aus. Beim Pendeln arbeiten 37.928 Menschen aus dem Kreis außerhalb, 33.984 kommen herein (30.06.2024, alle Branchen), der Saldo ist negativ. Eine Aussage zur Fachkräftelage in der Fertigung lässt sich daraus nicht ableiten.

    Abläufe

    Von der Anfrage bis zum Nachweis

    Wie ein Auftrag durch einen Betrieb mit 20 bis 250 Beschäftigten läuft, kennen wir aus Gesprächen und Erfahrung, nicht aus einer Erhebung: Kundenanfrage als E-Mail mit Zeichnung oder Stückliste, Kalkulation, Freigabe, Arbeitsvorbereitung, Fertigungsplanung, Material und Einkauf, Qualitätsdokumentation, Rückmeldung aus der Werkstatt, Rechnung. Typische Stellen für Medienbrüche sind die Übernahme von Daten aus PDF-Anfragen, der Zeichnungs- und Revisionsstand an mehreren Orten, Prüfprotokolle auf Papier und Rückfragen zum Lieferstatus per Telefon.

    Das ist eine Skizze für das Gespräch, kein Messwert. Wie viel Zeit solche Stellen kosten, wissen wir erst nach einer Analyse im Betrieb. Zeit- oder Kosteneinsparungen durch KI in der Fertigung nennen wir ohne Quelle nicht.

    Rahmen

    NIS2, KI-Verordnung, Maschinenverordnung, E-Rechnung

    NIS2: Das Umsetzungsgesetz zur europäischen NIS-2-Richtlinie ist nach Angaben von Fachpublikationen seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft und bringt eine Neufassung des BSI-Gesetzes. Im Sektor Verarbeitendes Gewerbe nennt Anlage 2 unter anderem elektrische Ausrüstungen, Maschinenbau, Kraftwagen und -teile; als wichtige Einrichtung gelten dort im Grundsatz Betriebe ab 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. Euro Umsatz. Ob Sie betroffen sind, prüft das BSI mit einer Online-Betroffenheitsprüfung. Auch nicht direkt betroffene Betriebe können über Kundenanforderungen Nachweise zur IT-Sicherheit abfragen; wie oft das vorkommt, ist nicht belegt.

    KI-Verordnung: Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Regeln zur KI-Kompetenz und die Verbote. Durch die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 von Juli 2026 ist die Kompetenzpflicht für Betreiber nach Darstellung der Bundesnetzagentur zur Maßnahmenpflicht abgeschwächt: Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen, ein Zertifikat ist nicht gefordert. Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten ab Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Wer KI in eigene Maschinen einbaut, kann zusätzlich Anbieter sein.

    Maschinenverordnung: Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 und ersetzt die Maschinenrichtlinie. Die IHK Nord Westfalen nennt als Neuerungen erweiterte Cybersicherheitsanforderungen, Regeln für Maschinen mit sich entwickelndem Verhalten und eine digitale Betriebsanleitung. Der Cyber Resilience Act sieht für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen Meldepflichten ab dem 11. September 2026 und die volle Anwendung ab dem 11. Dezember 2027 vor. Welche Vorschrift für ein Produkt greift, ist im Einzelfall zu klären.

    E-Rechnung: Der Empfang strukturierter E-Rechnungen ist seit dem 1. Januar 2025 Pflicht. Ausstellen müssen Betriebe mit einem Vorjahresumsatz oberhalb der gesetzlichen Grenze sie ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen ab 2028 (Fachpublikationen, das BMF-Schreiben war am Abrufdatum nicht erreichbar). Für viele Betriebe ist das in wenigen Monaten. Rechtsstand: 07.10.2026, keine Rechtsberatung.

    Gut zu wissen

    Hintergründe, die in der Branche zählen

    1. 01

      KI im Mittelstand: Destatis 2025

      Nach der Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik nutzten 2025 insgesamt 26 Prozent der Unternehmen ab 10 Beschäftigten KI-Technologien, 23 Prozent bei 10 bis 49 Beschäftigten, 36 Prozent bei 50 bis 249 und 57 Prozent ab 250 Beschäftigten. Eine Auswertung nur für das Verarbeitende Gewerbe haben wir nicht gefunden.

    2. 02

      KI im Betrieb: Bitkom 2026

      Laut Bitkom nutzen 57 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten KI (Vorjahr 36 Prozent), weitere 38 Prozent planen oder diskutieren den Einsatz. Bei Unternehmen ohne KI nennen 85 Prozent fehlendes technisches Know-how, 66 Prozent Rechtsunsicherheit und 63 Prozent nicht kalkulierbare Kosten. Die Definition ist weiter gefasst als bei Destatis, beide Werte sind nicht vergleichbar.

    3. 03

      Cyberrisiko ist Alltag

      In der Bitkom-Befragung von 1.003 Unternehmen waren 96 Prozent in den letzten zwölf Monaten von Diebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen oder vermuten es, 45 Prozent von Ransomware. Im Durchschnitt fließen 18 Prozent des IT-Budgets in Sicherheit. Die Zahlen gelten für die Gesamtwirtschaft.

    4. 04

      Lieferkette: Anforderungen reichen nach unten

      Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Kleinere Betriebe sind nicht unmittelbar verpflichtet, können aber als Zulieferer Anforderungen größerer Kunden erhalten. Eine Gesetzesänderung zur Entschärfung war Anfang 2026 im Bundestag, den Schlussstand haben wir nicht belegt.

    5. 05

      Investiert wird, nur wohin?

      Das Verarbeitende Gewerbe im Kreis investierte 2024 mehr als im NRW-Schnitt, gemessen am Umsatz. Der Betrag je Beschäftigten liegt knapp unter dem NRW-Wert. Wie viel in Software fließt, weist die Statistik nicht aus.

    Unser Blick

    Wo wir hinschauen würden

    • 01

      Anfrage bis Angebot

      Kundenanfragen kommen als E-Mail mit PDF oder Zeichnung und werden von Hand in Kalkulation und ERP übertragen. Wir würden schauen, ob sich Eingang, Datenübernahme und Angebotsvorlage standardisieren lassen, mit menschlicher Freigabe bei Preis und Machbarkeit. Die Prüffrage dazu: Wie viele Anfragen kommen pro Woche, und wie viele werden Aufträge?

    • 02

      Werkstattrückmeldung und Nachweise

      Zeiten, Ausschuss, Prüfprotokolle und Zertifikate liegen oft auf Papier oder in einzelnen Dateien. Wir würden schauen, wo Daten doppelt erfasst werden und wie lange es dauert, einen Nachweis zu einem Auftrag von vor zwei Jahren zu finden.

    • 03

      Regulierung als Ordnungsrahmen

      NIS2-Betroffenheit, KI-Kompetenz, E-Rechnung und gegebenenfalls Maschinenverordnung berühren dieselben Stammdaten und Dokumente. Wir würden zuerst eine Bestandsaufnahme machen, welche Systeme, Daten und Verantwortlichen es gibt, und daraus eine Reihenfolge ableiten. Das ersetzt keine Rechtsberatung.

    Das ist unsere Einschätzung aus den Strukturdaten, keine Aussage über einzelne Betriebe. Was bei Ihnen tatsächlich Zeit kostet, sehen wir erst im Betrieb. Wo sich der Aufwand nicht lohnt, sagen wir das ebenfalls.

    Der erste Schritt

    Wo verliert Ihr Betrieb jede Woche Zeit?

    Kostenlos und ohne Verkaufsdruck. Wir hören zu und sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Analyse für Sie lohnt.

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