Immobilien und Hausverwaltung · Kreis Borken
KI und Digitalisierung für Immobilien und Hausverwaltung im Kreis Borken
Im Kreis Borken gehören fast zwei Drittel der Mietwohnungen Privatpersonen, ein weiteres Fünftel steht in Eigentümergemeinschaften. Viele Bestände sind klein und werden von kleinen Verwaltungen oder den Eigentümern selbst betreut. Wir sehen uns an, wo Abrechnung, Schadensmeldung und Versammlung bei Ihnen Zeit kosten, und sagen Ihnen, was sich lohnt. Und was nicht.
Immobilien und Hausverwaltung in Zahlen
Die Branche auf einen Blick
- 171.853Wohnungen im Kreis Borken (31.12.2023), 3,3 % mehr als drei Jahre zuvor
- 67,2 %davon in Ein- und Zweifamilienhäusern, in NRW 41,0 % (Stand 2023)
- 62,9 %der Mietwohnungen gehören Privatpersonen, 20,1 % stehen in Gebäuden von Eigentümergemeinschaften (Zensus 15.05.2022)
- 2.967Kaufverträge 2025 im Kreis ohne Bocholt, mit rund 895 Mio. Euro Geldumsatz
- 177,5Preisindex Wohnungseigentum 2025 im Kreis ohne Bocholt (2015 = 100), 2024: 168,2
- 62,1 %der Verwaltungen melden Überlastung (VDIV-Branchenbarometer 2026, bundesweit)
Quelle: NRW.BANK Wohnungsmarktbeobachtung (Daten IT.NRW, Zensus 2022), Gutachterausschuss im Kreis Borken (Grundstücksmarktbericht 2026; die Stadt Bocholt hat einen eigenen Gutachterausschuss und ist darin nicht enthalten), VDIV Deutschland (Mitgliederbefragung, bundesweit, nicht auf den Kreis übertragbar).
Bestand
Ein Kreis der Einfamilienhäuser und Privatvermieter
Von 171.853 Wohnungen im Kreis Borken (Ende 2023) liegen 115.462 in Ein- und Zweifamilienhäusern und 47.995 in Mehrfamilienhäusern, das sind 27,9 Prozent gegenüber 54,6 Prozent in NRW. 2025 wurden im Kreis ohne Bocholt nur 91 Drei- und Mehrfamilienhäuser sowie gemischt genutzte Gebäude verkauft. Der geförderte Mietwohnungsbestand lag 2023 bei 5.124 Wohnungen, eine Modellrechnung der NRW.BANK sieht 3.160 für 2030 und 2.570 für 2035.
Beim Mietwohnungsbestand halten Privatpersonen 62,9 Prozent (NRW 50,3 Prozent), Wohnungseigentümergemeinschaften 20,1 Prozent, Wohnungsunternehmen 7,3 Prozent, Genossenschaften 5,6 Prozent und Kommunen 0,5 Prozent (NRW 5,7 Prozent). Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften zusammen sind 83,0 Prozent (eigene Rechnung). Daraus schließen wir, dass viele Bestände klein sind und von Eigentümern selbst, kleinen Verwaltungen oder im Nebenerwerb betreut werden. Wie viele Verwaltungs-, Makler- und Hausmeisterbetriebe es im Kreis gibt, ist nicht belegt.
Markt
Mehr Verträge, steigende Preise für Eigentumswohnungen
Der Gutachterausschuss zählte 2025 im Kreis ohne Bocholt 2.967 Kaufverträge (Vorjahr 2.562) mit einem Geldumsatz von rund 895 Mio. Euro (Vorjahr rund 697 Mio. Euro). Bei Wohnungseigentum waren es 532 Kauffälle, bei Ein- und Zweifamilienhäusern 1.163. Der Preisindex für Wohnungseigentum stieg von 168,2 im Jahr 2024 auf 177,5 im Jahr 2025, das ist ein Plus von 5,5 Prozent (eigene Rechnung).
Im Neubau lag 2023 der Schwerpunkt auf Mehrfamilienhäusern: 799 von 1.731 fertiggestellten Wohnungen, dazu 536 in Ein- und Zweifamilienhäusern. Neue Gebäude bringen neue Verwaltungsobjekte, das ist unsere Schlussfolgerung, keine belegte Prognose. Aktuellere Zahlen zu Fertigstellungen haben wir nicht gefunden.
Abläufe
Was eine Verwaltung im Jahreslauf erledigt
In einer WEG-Verwaltung gehören nach § 28 WEG jährlich Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht dazu, dazu die Einberufung der Eigentümerversammlung mindestens einmal im Jahr in Textform und mit einer Frist von in der Regel drei Wochen (§ 24 WEG), Protokoll, Beschlusssammlung und Umsetzung der Beschlüsse. In der Mietverwaltung kommen Mietenbuchhaltung, Mieterwechsel, Übergaben, Mieterhöhungen und das Mahnwesen hinzu, dazu Nebenkostenabrechnung, Schadensmeldungen mit Handwerkersteuerung und Objektunterlagen.
Wie viel Zeit das im Einzelnen kostet, haben wir nicht belegt. Belegt ist die Lage der Branche: Nach dem Branchenbarometer 2026 des Verbands VDIV Deutschland melden 62,1 Prozent der Verwaltungen Überlastung, 57,1 Prozent wollen sich von zeitaufwendigen Objekten trennen und 49,5 Prozent von unrentablen Mandaten. Bei 45,9 Prozent wurde mehr als die Hälfte der Anfragen von Eigentümergemeinschaften abgelehnt. Das ist eine Befragung von Mitgliedern (476 vollständige Antworten), bundesweit.
Rahmen
Fernablesung, CO2-Kosten, E-Rechnung
Heizkosten: Seit dem 1. Dezember 2021 neu installierte Ausstattung muss fernablesbar sein, seit Ende 2022 nur noch Geräte, die an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sind. Nicht fernablesbare Ausstattungen müssen laut § 5 der Heizkostenverordnung bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Bei fernablesbaren Geräten ist seit 2022 monatlich eine Verbrauchsinformation bereitzustellen. Für Verwaltungen mit älterem Zählerbestand ist das ein Thema für die nächsten Wochen.
CO2-Kosten: Für Wohngebäude, in denen der Vermieter Heizung und Warmwasser liefert, gilt ein Stufenmodell nach Kilogramm CO2 je Quadratmeter und Jahr. Unter 12 Kilogramm trägt der Mieter die Kosten vollständig, ab 52 Kilogramm der Vermieter zu 95 Prozent. Der Vermieter muss die Emissionen in der Heizkostenabrechnung angeben (§ 5 CO2KostAufG). Für Eigentümergemeinschaften, Fernwärme und Sonderfälle haben wir die Regeln nicht geprüft.
E-Rechnung: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, das betrifft Rechnungen von Handwerkern, Versorgern und Dienstleistern. Ausgestellt werden müssen sie im B2B-Bereich ab 2027 oder 2028, je nach Vorjahresumsatz. Ob und wie weit die Umsätze einer Verwaltung betroffen sind, ist im Einzelfall mit der Steuerberatung zu klären.
Weiteres: Die WEG-Reform von 2020 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die elektronische Teilnahme an der Versammlung und Beschlüsse in Textform (§ 23 WEG). Nach § 26a WEG können Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen; die Quellen der IHK nennen unterschiedliche Stichtage (2022 und 2023), deshalb prüfen wir das Datum, bevor wir es nennen. Bei Mieterdaten gilt die Datenschutz-Grundverordnung. Rechtsstand: 07.10.2026, keine Rechtsberatung.
Gut zu wissen
Hintergründe, die in der Branche zählen
- 01
Bocholt hat einen eigenen Gutachterausschuss
Der Marktbericht des Kreises gilt für das Kreisgebiet ohne die Stadt Bocholt. Kreiszahlen zum Grundstücksmarkt enthalten Bocholt also nicht.
- 02
Wenige professionelle Vermieter
Wohnungsunternehmen und Genossenschaften halten im Kreis zusammen 12,9 Prozent der Mietwohnungen, in NRW sind es 21,3 Prozent. Kommunale Unternehmen halten 0,5 Prozent, in NRW 5,7 Prozent (Zensus 2022).
- 03
Verwalter sind ausgelastet und wählerisch
Für kleine Eigentümergemeinschaften ist das ein Angebotsproblem, für Verwaltungen ein Kapazitätsproblem, bei dem Prozessentlastung ansetzen kann. Das ist eine Schlussfolgerung aus der Verbandsbefragung.
- 04
KI ist in der Branche eine Ergänzung
In einer Verbandsumfrage von Anfang 2024 (419 Verwaltungsunternehmen) nutzten 22,2 Prozent KI-Werkzeuge, am häufigsten in der Kundenkommunikation (55,4 Prozent der Nutzer). Größtes Hindernis war die Anbindung an bestehende Systeme (63,0 Prozent). Im Branchenbarometer 2025 nennt der Verband rund 20 Prozent Nutzer und ein weiteres Drittel in Vorbereitung.
- 05
Der Kreis wird älter
Im Kreis Borken leben 35.277 Menschen ab 75 Jahren (2023). Für 2040 prognostiziert die NRW.BANK eine Bevölkerung von 372.080, nach 381.627 im Jahr 2023. Für Wohnungen und Verwaltung heißt das weniger Wachstum und andere Anforderungen an Ausstattung und Service.
Unser Blick
Wo wir hinschauen würden
- 01
Posteingang und Schadensmeldung
Mails, Anrufnotizen und Fotos je Objekt erfassen, zuordnen und an den passenden Betrieb geben. Wir würden prüfen, wie viele Meldungen pro Woche anfallen, wo Rückfragen entstehen und welche Angaben fehlen.
- 02
Jahresabrechnung und Belegfluss
Eingangsrechnungen, Versorgerabrechnungen und Zählerdaten zusammenführen, bevor die Abrechnung beginnt. Anlass sind E-Rechnung, Fernablesung und CO2-Kostenaufteilung. Wir würden prüfen, wo heute abgetippt oder gesucht wird.
- 03
Eigentümerversammlung
Einladung, Tagesordnung, Beschlussvorlagen, Protokollentwurf und Maßnahmenliste aus Vorjahres- und Objektunterlagen vorbereiten. Das wäre ein Entwurf, die Prüfung bleibt beim Verwalter. Datenschutz und Haftung klären wir vorab.
Das ist unsere Einschätzung aus den Strukturdaten, keine Aussage über einzelne Betriebe. Was bei Ihnen tatsächlich Zeit kostet, sehen wir erst im Betrieb. Wo sich der Aufwand nicht lohnt, sagen wir das ebenfalls.
Quellen
Woher die Angaben stammen
Alle Angaben aus öffentlichen Quellen, abgerufen am 07.10.2026. Zahlen und Rechtsstand können sich ändern; maßgeblich sind die jeweiligen Veröffentlichungen. Rechtliche Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Mit „eigene Rechnung“ gekennzeichnete Werte haben wir aus den Quellzahlen berechnet.
- Gutachterausschuss im Kreis Borken: Grundstücksmarktbericht 2026 (Berichtsjahr 2025)
- NRW.BANK Wohnungsmarktbeobachtung: Wohnungsmarktprofil 2024 (Kreis-Borken-Tabellen)
- Kreis Borken: Zensus 2022
- VDIV Deutschland: Branchenbarometer 2026 (19.08.2026)
- VDIV Deutschland: Branchenbarometer 2025 (12.09.2025)
- VDIV Deutschland: Umfrage zum Potenzial KI-basierter Anwendungen (2024)
- Gesetze im Internet: § 24 WEG (Einberufung)
- Gesetze im Internet: § 28 WEG (Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung)
- Gesetze im Internet: § 5 CO2KostAufG
- Gesetze im Internet: § 5 Heizkostenverordnung (Fernablesung)
- IHK Frankfurt am Main: E-Rechnungspflicht ab 2025
- IHK Oldenburg: Zertifizierter Wohnimmobilienverwalter
Der erste Schritt
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