Wissen · Stand 05.10.2026
AI-Act-Kurzcheck — was für Nutzer von KI gilt
Wer KI-Werkzeuge im Betrieb nutzt, ist nach der EU-KI-Verordnung „Betreiber“. Für die meisten Betriebe kommt es auf wenige Punkte an. Hier steht, welche, ab wann und was Sie praktisch tun können.
Stand 05.10.2026. Zusammenfassung offizieller Quellen, keine Rechtsberatung. Wortlaute sind Paraphrasen; maßgeblich sind die Verordnung und die Hinweise der Bundesnetzagentur.
Was gilt
Vier Pflichten, mit Stichtag
KI-KompetenzArt. 4
Wer KI-Werkzeuge im Betrieb nutzt, soll Maßnahmen ergreifen, damit das Personal damit kompetent umgeht. Seit der Änderung vom Juli 2026 ist das eine Pflicht zu Maßnahmen, kein garantiertes Kompetenzniveau. Laut Bundesnetzagentur ist kein Zertifikat und kein KI-Beauftragter vorgeschrieben, das Format ist frei.
Gilt 02.02.2025Verbotene PraktikenArt. 5
Bestimmte KI-Anwendungen sind verboten. Für normale Büronutzung (Texte, Zusammenfassungen, Recherche, Automatisierung interner Abläufe) spielt das praktisch keine Rolle.
Gilt 02.02.2025KennzeichnungArt. 50
Betreiber müssen Deepfakes als künstlich erzeugt kennzeichnen. Das gilt auch für KI-erstellte Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen, es sei denn, ein Mensch prüft und verantwortet sie inhaltlich. Die Pflicht, Chatbots und synthetische Inhalte technisch zu kennzeichnen, trifft vor allem die Anbieter der Systeme.
Gilt 02.08.2026Hochrisiko-SystemeArt. 26
Pflichten für Betreiber von Hochrisiko-Systemen gelten erst später (02.12.2027, für KI in regulierten Produkten 02.08.2028). Betroffen sein können Anwendungen im Personalwesen, etwa bei der Bewerberauswahl oder der Leistungsbewertung. Ob ein Tool darunter fällt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Gilt frühestens 02.12.2027
Die Fristen für Hochrisiko-Systeme wurden mit der Verordnung (EU) 2026/1744 verschoben, die seit 27.07.2026 in Kraft ist. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig (KI-MIG, seit 29.07.2026). Bußgelder sind vorgesehen, für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der möglichen Höchstbeträge.
Selbstcheck
Trifft das auf Ihren Betrieb zu?
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Die Auswahl bleibt in Ihrem Browser und wird nicht übertragen. Der Check ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Praktisch
Was Betriebe tun können
- Bedarf erfassen: Wer nutzt welche KI-Werkzeuge, und wofür?
- Maßnahmen festlegen: Eine kurze Einweisung und klare Regeln, was erlaubt ist und welche Daten nicht in KI-Werkzeuge gehören. Das Format ist frei.
- Dokumentieren und auffrischen: Festhalten, was Sie getan haben, und es regelmäßig überprüfen.
- Amtliche Orientierungshilfen nutzen: der KI-Compliance-Kompass der Bundesnetzagentur und der EU AI Act Compliance Checker.
Eine Tool-Übersicht und eine interne KI-Regel sind nach den gesichteten amtlichen Quellen keine gesetzliche Pflicht. Sie sind unsere Empfehlung, wie sich Bedarfsanalyse und Dokumentation einfach umsetzen lassen. Unser Dossier enthält einen eigenen Abschnitt zu Datenschutz und KI-Verordnung.
Was wir nicht beurteilen
Offene Punkte, die ein Jurist klären sollte
- Ob für einen Verstoß gegen die KI-Kompetenz-Pflicht eine Sanktion oder Haftung droht. Ein eigener Bußgeldtatbestand ist in den gesichteten Quellen nicht belegt.
- Wie typische Büro-Werkzeuge im Einzelfall unter die Kennzeichnungspflicht fallen und wann ein Nutzer durch eigene Anpassungen selbst zum Anbieter wird.
- Ob eine konkrete Anwendung im Personalwesen als Hochrisiko-System gilt.
Quellen
- Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz (Art. 4)
- Bundesnetzagentur: KI-Service-Desk und KI-Compliance-Kompass
- Europäische Kommission: Zeitplan und Digital Omnibus
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 (Änderung der KI-Verordnung)
- Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten (Art. 50), 20.07.2026
- Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von KI (KI-MIG)
- EU AI Act Service Desk mit Compliance Checker
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